Das Wegegebot ist eine Aufforderung, bspw. in einem Schutzgebiet, ausschließlich die ausgewiesenen Straßen und Wege zu benutzen, um z. B. Tier- und Pflanzenarten vor Störungen zu schützen oder Erosionsschäden zu vermeiden.
Das Wegegebot ist eine Aufforderung, bspw. in einem Schutzgebiet, ausschließlich die ausgewiesenen Straßen und Wege zu benutzen, um z. B. Tier- und Pflanzenarten vor Störungen zu schützen oder Erosionsschäden zu vermeiden.