Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die negative Folgen für den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild haben.
Die Vermeidung und der Ausgleich von solchen negativen Eingriffsfolgen regelt die im Bundesnaturschutzgesetz verankerte sogenannte Eingriffsregelung.