Eine einstweilige Sicherstellung kann z. B. für zukünftige Schutzgebiete gelten. Es ist ein Verfahren, durch das vorläufig alle Handlungen, die den Zustand des in diesem Fall künftigen Schutzgebietes nachteilig verändern würden, verboten sind. Dies gilt, bis eine weitere Entscheidung gefällt ist.