auch Zielnationalpark
Ein Entwicklungsnationalpark ist eine mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2002 eingeführte Sonderform eines Nationalparks: Als Entwicklungsnationalpark wird ein als Nationalpark ausgewiesenes Gebiet bezeichnet, dessen Natur noch nicht vom Menschen unbeeinflusst ist. Das Gebiet soll sich aber so entwickeln, dass es in Zukunft die unberührte Natur eines Nationalparks aufweist.