Ein Landschaftsschutzgebiet (kurz: LSG) ist eine Schutzgebietskategorie nach dem Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz, zur Erhaltung und Wiederherstellung von Landschaften, die z. B. eine besondere Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und für die Erholung des Menschen haben. Sie zeichnen sich durch ihre Vielfalt, Eigenart und Schönheit aus. In LSG können in der Regel wirtschaftliche Nutzungen wie Land– und Forstwirtschaft betrieben werden.
Diese Schutzgebietskategorie hat insgesamt einen verhältnismäßig schwachen Schutzcharakter.