auch Naturschutzwacht, NaturschutzwartIn
NaturschutzhelferInnen werden von der Unteren Naturschutzbehörde eingesetzt und unterstützen die Behörde bei der Feststellung und Verhinderung von Verstößen gegen geltendes Naturschutzrecht.
Die NaturschutzhelferInnen arbeiten ehrenamtlich. Ihre Kompetenzen und Aufgaben haben einige Bundesländer in den Landesnaturschutzgesetzen festgeschrieben.