Die 1995 verabschiedete „Sevilla-Strategie“ enthält 90 Empfehlungen, die von den Biosphärenreservaten auf globaler, nationaler und regionaler Ebene erfüllt werden sollen. Die Leitlinien sind zwar nicht völkerrechtlich bindend, jedoch verpflichten sich die UNESCO-Mitgliedsstaaten freiwillig, den Anforderungen und Kriterien bei der Einrichtung eines Biosphärenreservates nachzugehen.