auch UNB
Die Untere Naturschutzbehörde ist die Behörde eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt, die für den Vollzug des Naturschutzrechts auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und des jeweiligen Landesnaturschutzgesetzes zuständig ist. Dazu gehören z. B. die Überwachung und Pflege von Naturdenkmalen, Naturschutz– und Landschaftsschutzgebieten, die naturschutzrechtliche
Beurteilung von Bauvorhaben und Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die Betreuung und Anleitung von ehrenamtlichen NaturschutzhelferInnen.