auch Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
Die Vogelschutzrichtlinie ist eine EU-Richtlinie, die die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Vogelschutzgebiete einzurichten, die Pflege und die ökologisch sinnvolle Gestaltung der Lebensräume auch außerhalb von Schutzgebieten zu gewährleisten und zerstörte Lebensräume wiederherzustellen.