Ein Wasserschutzgebiet liegt im Einzugsgebiet von Trinkwassergewinnungsanlagen und dient dem Schutz des Wassers vor nachteiligen Einwirkungen, z. B. vor Verunreinigung durch Dünge- und Pflanzenschutzmittel. Es besteht aus drei Wasserschutzzonen, in denen in Abhängigkeit ihrer Entfernung vom Wasserentnahmepunkt unterschiedliche Nutzungsverbote und -beschränkungen bestehen.